3G-Regeln 

Geimpft – Genesen – Getestet

Schüler:innen einer Grundschule, eines sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrums, einer auf der Grundschule aufbauenden Schule oder einer beruflichen Schule reicht die Vorlage des Schülerausweises –> ein Test ist nicht notwendig. Kinder bis einschließlich fünf Jahre und die noch nicht eingeschult sind, sind ebenfalls von der Testpflicht ausgenommen.

Wichtige Kriterien sind, dass klar ersichtlich ist, auf welche Person das Dokument ausgestellt ist und das Test-/Meldedatum. Eine Testmöglichkeit an der Halle besteht nicht. Sollte am Tag der Veranstaltung die Warn- oder Alarm-Stufe gemäß Corona Verodnung des Landes Baden-Württemberg in Kraft treten, sind Antigen-Tests nicht mehr ausreichend.